Kollaborative Projekte
Sie haben den Grant erhalten, herzlichen Glückwunsch!
Sie befinden sich jetzt in der Grant Agreement Preparation Phase (GAP). Vor Ihnen liegen ein paar administrative Belange. Wir unterstützen Sie gerne und erklären Ihnen den weiteren Ablauf. Während dieser Phase ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns von grösster Wichtigkeit.
Unterstützung - unser Service:
- wir kümmern uns um die administrativen Prozesse
- wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Bewilligungsprozess
- wir reichen ihren Antrag beim SBFI ein und kümmern uns um die Vertragsunterschrift des SBFI Vertrags
- wir führen die Vertragsverhandlungen für das Consortium Agreement (Vertrag zwischen den Partnern des Konsortiums) in enger Zusammenarbeit mit Ihnen
Ablauf - Ihre (administrativen) Aufgaben:
- Sie kümmern sich um die anfallenden wissenschaftlichen Themen (z.B. Verantwortlichkeiten für Workpackages, Deliverables)
- Sie sollten sich über Ihre Aufgaben im Projekt und Ihr Budget im Klaren sein. Vor der Unterzeichnung werden wir Ihre Zustimmung einholen
- Sie sollen die Anweisungen des Koordinators befolgen
Sie unterstehen einer Berichtspflicht. Diese Pflicht beinhaltet das continuous, periodic and final Reporting inklusive wissenschaftlicher und finanzieller Angaben. Für die finanziellen Angaben finden Sie Unterstützung bei den Finanzdepartementen der externe SeiteUniversität Zürichcall_made oder der geschützte SeiteETH Zürichlock. Für die wissenschaftlichen Angaben wird der Koordinator Informationen einholen.
Sie werden rechtzeitig über anstehende Reportings informiert und insbesondere auch über Ihre Pflichten.
Vertragsanpassungen (Amendments) können während der Projektzeit notwendig werden. Die häufigsten Gründe für Amendments sind:
- Wissenschaftliche Abweichungen vom Annex 1 des Grant Agreements
- Wesentliche Budgetumverteilungen zwischen den Partnern
Amendments müssen mit dem Konsortium abgesprochen werden und werden administrativ vom Koordinator initiiert.